Mit der Mietbestätigung nimmt der Mietende von folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis. Ergänzend haben wir Tipps und
Hinweise für dich übersichtlich zusammengestellt.
Mietbedingungen
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Die Jugendalp wird in gereinigtem Zustand zum Mietbeginn dem Mietenden übergeben und ist von diesem gereinigt zum Mietabschluss wieder abzugeben.
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Die geplante Aktivität in der Jugendalp ist offenzulegen. Die Jugendalp steht keinen Gruppierungen mit extremen Ideologien zur Verfügung.
- Spezialpreise gelten für Jugendgruppen, Schulen, Musik- und Theaterlager, Pfarreianlässe. Ein zusätzlicher Rabatt erhalten Gruppen aus dem Kanton Luzern.
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Sicherheitskonzept: Bei der Übergabe wird einem Sicherheitsverantwortlichen der Mietergruppe die Brandmeldeanlage erklärt und damit die
Brandschutzverantwortung übertragen. Dieser instruiert allfällig weitere Personen. Notausgänge im Haus sind immer freizuhalten. Im ganzen Haus besteht absolutes Rauchverbot. Wird durch
fehlerhaftes Verhalten des Mieters ein Feueralarm ausgelöst, trägt der Mietende die volle Verantwortung und hat deren effektive Kosten zu übernehmen.
- Zu beachten sind auf der Homepage publizierte Tipps und Hinweise
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand Luzern.
Gebühren
- Keine Grundgebühr.
- Nebenkosten wie Strom, Heizung, Geschirrspüler, WLAN sind im Mietpreis enthalten.
- Die Miete wird basierend auf den Anzahl Teilnehmenden und Anzahl Nächten berechnet. Der Mietende gibt die tatsächliche Zahl bei der Hausabnahme bekannt.
- Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke sind von den Mietenden mitzubringen oder können vor Ort bezogen werden.
- Telefon wird gemäss Zähler berechnet.
- Brennholz für Lagerfeuer wird pro Kiste verrechnet.
- Defektes oder fehlendes Inventar sowie Schäden am Haus werden mit den Mietkosten in Rechnung gestellt. Die Preise werden von der Vermieterin festgelegt. Bei Uneinigkeit kann der Mietende eine
schriftliche Gegenofferte unterbreiten. In diesem Falle entscheidet der Vereinsvorstand.
- Nachreinigungen werden mit Fr. 60.-/h verrechnet.
Rechnung, Mindestrechnungsbetrag und Annullationen
- Die Abrechnung wird dem Mietenden nach dem Aufenthalt per Mail zugestellt und muss innerhalb 30 Tage beglichen werden. Nach dieser Frist wird ein Verzugszins von 5% monatlich
verrechnet.
- Der Mindestrechnungsbetrag für den ersten Tag/Nacht ist jedoch Fr. 300.-, jeder weitere Tag/Nacht mindestens 200.-.
- Bei Annullation eines Mietvertrags sind pauschal Fr. 300.- zu bezahlen. Ausnahme: Ab 2 gebuchten Nächten und einer Absage weniger als 3 Monate vor Mietantritt sind je gebuchte
Übernachtung weitere 125.- zu bezahlen. Der Mietende schaut seinerseits für Annulationsversicherungen, will sie/er das Risiko nicht selber tragen.
Hausübergabe und -abnahme
- Übergabe und Abnahmezeiten: Bei der Buchung kann eine Wunschübernahmezeit und Wunschabnahmezeit angegeben werden. Falls eine Vorgänger- oder Nachfolge-Vermietung gebucht ist, wird
versucht, die Wunschzeiten im Sinn der Mietenden aufeinander abzustimmen. Ohne Einigung gilt die Abgabe um 12.30 Uhr, die Übernahme um 13.00 Uhr.
- Die Hausabnahme wir mittels "Checkliste für die Hausabnahme" durchgeführt. Der Mietende bereitet sich zur vereinbarten Abnahmezeit entsprechend vor, damit die Hausabnahme zügig erfolgen
kann. Die Checkliste steht am Seitenende unter Downloads zur Verfügung.
Boulderraum
- Auf einer Boulderroute vom Start zum Top ist immer nur eine Person zugelassen. Im Sturzbereich darf man weder stehen noch sitzen.
- Kinder unter 12 Jahren sollen beaufsichtigt werden. Generell sollte niemand alleine bouldern.
- Falls sich einmal ein Tritt oder Griff gelöst haben sollte oder locker ist, meldet dies bitte an verein@jugendalp.ch
Sonstiges
- Das Haus kann man nur vorgängig rekognoszieren, wenn eine Gruppe vor Ort ist.
- Winter: Die Zufahrt zur Jugendalp wird gepflügt. Der Vorplatz/Parkplatz muss durch den Mietenden geräumt werden, wenn sie/er dies will. Schneeschaufeln sind vor Ort vorhanden.
- Verpflegung ist Sache der Mietenden.
- Während den Ferien werden Jugendgruppen bevorzugt, welche wöchige Aktivitäten in der Jugendalp durchführen. So steht das Haus möglichst vielen Jugendlichen zur Verfügung.
- Persönliche Gegenstände der Mietenden sind durch die Hauseigentümerin nicht versichert. Es kann somit von der Vermieterin keine Entschädigungen für Verluste, Diebstahl oder Zerstörung
verlangt werden.
Schwarzenberg, 24. August 2021 (Ergänzung Boulderraum am 11. November 2023)